Die Versicherungsbeiträge werden in der Regel vom Arbeitgeber gezahlt und schon vom Lohn des Beschäftigten abgezogen.
Interessant zu wissen ist es, dass in vielen Ländern es eine solche soziale Gesetzgebung zum Schutz der Arbeitsnehmer noch nicht eingeführt wurden.
Während die gesetzliche Unfallversicherung nur für arbeitsbedingte Unfälle oder damit in Verbindung stehende Ereignisse zuständig ist, gibt es wie bereits erwähnt die private Unfallversicherung.
Diese ist auch für Bereiche wie etwa Sport, Urlaub oder Haushalt gültig und meist auf eine bestimmte Summe, oder gegebenfalls eine Unfallrente, abgeschlossen. Sofern nichts anderen vereinbart ist, gilt sie weltweit und rund um die Uhr.
Diese Versicherung ist für Beschäftigte natürlich freiwillig, stellt aber eine sinnvolle Ergänzung dar, da sie in vielen Bereichen in denen die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift, Schadensersatz bieten kann.
In diesem Zusammenhang sollte man sich vor Augen führen, dass laut Statistik die meisten Unfälle in der Freizeit passieren.
Bekannte private Versicherungsleister sind beispielsweise Allianz, HUK-Coburg oder Hamburg-Mannheimer. Im Jahr 2008 hatten ein Drittel aller deutschen Haushalte eine entsprechende Unfallversicherung abgeschlossen und Beiträge in Höhe von 6 Milliarden Euro gezahlt.
Kritik im Bereich dieser Versicherungen kann angebracht werden, da einige Versicherungen gezielt mit den Ängsten ihrer Kunden spielen, damit diese weitere für weitere Leistungen zahlen, die sie aber meist nicht brauchen. Man sollte also stets abwägen, welchen Gefährdungen man täglich ausgesetzt ist und welche Leistungen man dementsprechend benötigt. Ein Vergleich verschiedener Angebote ist stets essenziell, vorallem in diesem sehr komplexen Bereich.