Selbst wenn Sie einen Ihrem persönlichen Bedarf entsprechenden Versicherungsschutz gewählt haben, werden nicht in jedem Fall die Prozesskosten übernommen. Nicht abgedeckt sind im Regelfall folgende Fälle:
1. Eine andere Versicherung ist eintrittspflichtig. Beispiele hierfür sind die Kosten in einem Verfahren wegen eines von Ihnen oder Ihrem Hund verursachten Schadens. In diesen Fällen sind die private Haftpflichtversicherung bzw. die Hundehalterversicherung zuständig.
2. Wenn Sie in einem Verfahren wegen einer vorsätzlich begangenen Tat verurteilt werden, ist eine Kostenübernahme ausgeschlossen. Ihre Rechtsschutzversicherung wird bereits geleistete Zahlungen von Ihnen zurückverlangen.
3. Bagatellfälle sind in den Versicherungsbedingungen fast immer von der Deckung ausgenommen. Es ist nachvollziehbar, dass eine Rechtsschutzversicherung keinen kostenaufwändigen Rechtsstreit wegen eines Bußgeldes von 15 Euro wegen Falschparkens finanzieren wird.
Eine weitere Klausel in den Versicherungsbedingungen sollten Sie unbedingt beachten. Häufig sind Verfassungsstreitigkeiten nicht im Deckungsumfang enthalten. Es ist ein Irrtum zu glauben, dass diese Einschränkung nur diejenigen betrifft, die beabsichtigen, eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu erheben. Für den typischen Versicherungsnehmer dürfte interessanter sein, dass eine Verfassungsbeschwerde gegen ein rechtskräftiges Urteil damit nicht im Versicherungsumfang enthalten ist. Allein die Anzahl von mehr als 6000 jährlich erhobenen Verfassungsbeschwerden verdeutlicht, dass dieser Rechtsbehelf in alltäglichen Rechtsstreitigkeiten häufig eine Rolle spielt.
Gerade bei Rechtsschutzversicherungen ist ein gründlicher Vergleich der Anbieter vor Vertragsabschluss unerlässlich. Im Gegensatz zu anderen Versicherungsarten hat der Versicherer hier einen weiten Ermessensspielraum, in welchen Fällen er eine Kostendeckung erteilt, da eine solche an hinreichende Erfolgsaussichten des beabsichtigten Rechtsstreits geknüpft ist. Die Einschätzung dieser Erfolgsaussichten obliegt zunächst dem Versicherungsunternehmen und der Kunde sollte sich vorab informieren, wie die unterschiedlichen Anbieter diesen Ermessensspielraum nutzen. Ein fundierter Vergleich der Anbieter umfasst also deutlich mehr als nur einen Preisvergleich.