Eine Lebensversicherung, die den Todesfall einer bestimmten Person absichert, wird als Risikolebensversicherung bezeichnet. Hier wird eine Versicherungssumme vereinbart, die beim Tod der versicherten Person ausbezahlt wird. Diese Art der Absicherung ist wichtig, um die Hinterbliebenen abzusichern. Wer natürlich keine näheren Verwandten hat und somit keine Hinterbliebenen absichern muss, kann getrost auf eine Risikolebensversicherung verzichten.
Eine Risikolebensversicherung ist relativ günstig und ist bereits mit einem Beitrag von unter 100 Euro p.a. zu haben.
Eine Kapitallebensversicherung versichert dagegen den Erlebensfall. Beim Erleben eines bestimmten Alters zahlt die Kapitallebensversicherung die eingezahlten Beiträge zuzüglich Mindestverzinsung zuzüglich Überschussbeteiligung. Die Überschussbeteiligung ist in ihrer Höhe nicht garantiert. Gute Versicherungsgesellschaften haben in den letzten Jahren per Saldo eine durchschnittliche Rendite bei einer Kapitallebensversicherung in Höhe von 5%-7% erwirtschaftet: Die Rendite erhöht sich, wenn die staatliche Förderung in die Lebensversicherung als Riester- oder Rürup-Förderung einfließt.
Eine klassische Lebensversicherung beinhaltet die zwei oben genannten Formen der Absicherung. Es wird aber von vielen Experten empfohlen die beiden Versicherungen separat abzuschließen. Auf diese Weise bleiben die Verträge und ihre Entwicklung transparenter und der Versicherungsnehmer flexibler.