Die Versicherungsprämie einer privaten Krankenversicherung ergibt sich aus den individuell festgelegten
Leistungen der Versicherung. Die Leistungen werden zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer
vereinbart. Die Tarife sind außerdem abhängig von dem Schadensrisiko des Versicherungsnehmers und
werden individuell für jeden Versicherten erhoben. Die Höhe dieses Beitrages richtet sich nach
verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel Alter, Geschlecht und Vorerkrankungen. Anders als die
gesetzliche Krankenversicherung richten sie sich nicht nach dem Einkommen. Private
Krankenversicherungen werden vor allem von Personen genutzt, die nicht in der gesetzlichen
Krankenversicherung pflichtversichert sind. Zu dieser Gruppe gehören Beamte, Selbstständige und
Arbeitnehmer mit einem Einkommen, welches eine bestimmte Höchstsumme überschreitet.
Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung erhält der Versicherte keine bestimmten Leistungen
gegen Vorlage der Versicherungskarte. Privat Versicherte stimmen Behandlung und Therapie mit ihrem
Arzt ab, der eine Rechnung stellt, die vorerst vom Versicherungsnehmer beglichen wird. In der Folge
kann der Versicherte die Rechnung einreichen und die Versicherung erstattet diese abzüglich der
Selbstbeteiligung. Bei der Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung gilt zu
bedenken, dass private Krankenversicherungen oftmals viele Behandlungsmöglichkeiten abdecken, die
gesetzlich Versicherte selbst bezahlen müssten. Diese zusätzlichen Leistungen führen dazu, dass die
Tarife der privaten Versicherungen höher ausfallen. Menschen mit Vorerkrankungen oder
Behinderungen können zudem Probleme haben eine private Versicherung abzuschließen. Gesetzliche
Krankenversicherungen sind verpflichtet Menschen mit Behinderungen aufzunehmen. Der Abschluss
einer privaten Versicherung hingegen ist in diesem Fall meist nur direkt nach der Geburt oder im Zuge
sogenannter Öffnungsaktionen möglich.